Was passiert, wenn wir absagen müssen?

Bei einer Absage eurerseits stelle ich euch Rücktrittskosten in Rechnung. Diese hängen ähnlich wie bei einer Reise davon ab, wie lange vor dem geplanten Termin ihr absagt. Desto höher ist ja auch meine Chance, noch einen Ersatzauftritt zu bekommen.

  • ab 9 Monate vor der Feier 50 %
  • ab 6 Monate vor der Feier 60 %
  • ab 3 Monate vor der Feier 75 %
  • ab 4 Wochen vor der Feier 90 %
  • nach Abfahrt aus Königswinter oder bei Abbruch der Veranstaltung: 100%, zzgl. der entstandenen Fahrt- und ggfs. Übernachtungskosten

(Stand: April 2020. Diese Angaben sind informativ, es gelten die Vereinbarungen in den jeweils aktuellen AGB, die Bestandteil unseres Vertrages werden.)

Sollten ihr die Veranstaltung nicht vollständig absagen, sondern verschieben müssen und mich für den neuen Termin wieder buchen, finden wir sicherlich einen Weg, einen Teil der Rücktrittskosten mit dem neuen Auftrag zu verrechnen.